Von Ende April bis Mitte Juni 2023 wurde in der Begegnungsstätte Paula-Dürre-Haus und der ev. Auferstehungskirche in Köln-Ostheim die Veranstaltungsreihe „Demenz Verstehen“ im Rahmen des von der Stiftung deutsches Hilfswerk geförderten sozialen Projekts „Behindertengerechte Begegnungsstätte für ältere Menschen unterstützt von jungen“ durchgeführt.
Eingeführt in das Thema wurde mit der Eröffnung einer Ausstellung durch die Sozialwissenschaftlerin Anne Dellgrün. Die Ausstellung ist aus einer Malaktion von Menschen mit und ohne Demenz im Bürgerzentrum Deutz entstanden. Über 8 Wochen begleitete die Ausstellung die Veranstaltungsreihe. Anne Dellgrün (Leiterin der Malaktion) wies darauf hin, dass von Demenz Betroffene durch die Teilnahme an speziellen Aktionen, z.B. Malen, mitten in der Gesellschaft ankommen sollen. Im Miteinander den alltäglichen Umgang mit der Andersartigkeit der Erkrankten leben zu können; dies aufzuzeigen, ist Anliegen dieser Veranstaltungsreihe gewesen.
Im Speziellen wurden die beiden Themen „Umgang mit Demenzbetroffenen“ und „Demenz und Mobilität“ in Vorträgen behandelt.
Im ersten Vortrag „Der Tägliche Umgang mit Demenzbetroffenen“ Anfang Mai hat die Demenzforscherin Anne Dellgrün das Erkennen von Demenz und Ansätze zur Integration Demenzbetroffener in die Gesellschaft präsentiert. Es wurden Anregungen und Hilfestellungen gegeben, wie das Leben in der Alltäglichkeit leichter wird trotz der Einschränkungen:
Die Demenz-Diagnose ist ein wesentlicher Einschnitt im Leben für den Betroffenen und die Angehörigen; Demenz ist als fortschreitende Krankheit zu akzeptieren.
Unser Grundgesetz schützt die freie Entfaltung jeder Persönlichkeit. Auch Demenzkranke haben das Recht, bis zuletzt ein möglichst eigenständiges und selbstbestimmtes Leben nach ihren Wünschen zu führen.
Dabei entsteht ein immer größer werdender Konflikt zwischen freier Entfaltung und Sicherheit und Schutz der Betroffenen und deren Angehörigen.
Die Angehörigen erleben den Umgang und die krankheitsbedingt erschwerte Kommunikation mit den Betroffenen als herausfordernd und oft belastend. Man muss die Erkrankten so annehmen, wie sie sind; einfühlen statt korrigieren und auf Unvorhergesehenes gefasst sein; dies ist eine hohe Herausforderung. Der einzige, aber nicht einfache Weg ist, echtes Interesse an der betroffenen Person und deren Bedürfnissen in einem wertschätzenden Gespräch mit genügend Zeit in ruhiger Atmosphäre zu zeigen. Wo es geht, sollte durch Unterstützung die Eigenständigkeit gewahrt und alltägliche Aufgaben durch Vereinfachung ermöglicht werden. Denn Orientierungslosigkeit und Überforderung in alltäglichen Situationen können zu Ängstlichkeit, Unruhe und Wutausbrüchen bei den Demenzerkrankten führen. Vorwürfe und aggressives Verhalten der Erkrankten sollten Angehörige und Betreuende möglichst nicht auf sich selbst beziehen.
Sowohl die Betroffenen als auch die Angehörigen benötigen Unterstützung, sie sollten mit ihrer Bürde gesehen, einbezogen und nicht gemieden werden.
In einem zweiten Vortrag Ende Mai wurde von der Polizeihauptkommissarin Nicole Sutschet das Thema „Demenz und Mobilität“ behandelt. Es geht um die rechtlichen Aspekte zum Führerschein und die damit verbundenen Auswirkungen zum „Auto fahren“ bei einer Demenzerkrankung.
Viele Fragen stehen dabei im Raum, auf die nur im Einzelfall eine konkrete Antwort gegeben werden kann:
Autofahren bei einer Demenzerkrankung, ab wann ist dies nicht mehr möglich? Wer beurteilt die Fähigkeit der Selbsteinschätzung? Wie gehe ich als Angehöriger mit diesem Thema um? Wann ist es Zeit einzugreifen und wann bin ich möglichweise in der Pflicht, das zu tun? Wo kann ich mir Hilfe holen?
Es heißt: Selbstverantwortung des Verkehrsteilnehmers bedeutet, Vorsorge treffen, dass man andere nicht gefährdet. Wie ist das bei Demenz möglich? Problem: es wird erst reagiert, sobald „etwas passiert“.
Droht bei Demenz der Verlust des Versicherungsschutzes (KFZ-Haftpflicht, Rechtsschutz, Haftpflicht)? Das Auto ist versichert und nicht die Person. Der Vertrag bleibt bestehen und der Schaden ist durch die Versicherung auch gedeckt. Regress tritt bei dem Versicherungsnehmer nur ein, wenn die Demenzerkrankung nachgewiesene (Mit-)Ursache für den Unfall ist.
Grundsätzlich besteht keine Haftung der Angehörigen, außer Verletzung eigener Pflichten (Kenntnis oder grob fahrlässige Unkenntnis einer konkreten Gefährdungslage) oder als bestellter Betreuer.
Meldepflicht beim Straßenverkehrsamt besteht nicht, Melderecht ja.
Es ist sinnvoll, hausärztlichen Beistand und Beratung zu nutzen (Schweigepflicht), ebenso ärztliches Gutachten
Im Rahmen eines Gottesdienstes zum Thema „Wenn das Leben Mühe macht …?“ wurde die Veranstaltungsreihe abgeschlossen und eine letzte Möglichkeit geben, die Ausstellung zu besuchen.